Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

für die Vermietung von Event- und Spielgeräten 
1.    Geltungsbereich 

Diese AGB gelten für alle Mietverträge über: 
*    Hüpfburgen 
*    aufblasbare Spielgeräte (z.B. XXL-Dartscheibe, …) 
*    XXL-Spiele 
*Dekorationsartikel (z.B. Lichterkette, Seifenblasenmaschine, …) 
*Popcornmaschine, Kühltruhe 


2.    Vertragsabschluss 

Angebote sind freibleibend. 
Vertragsabschluss erfolgt durch Bestätigung (z.B. E-Mail, WhatsApp) oder bei Abholung. 

Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde die AGB an. 

Der Vermieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Mieters begründen. 


3.    Vertragsgegenstand und Zustand der Mietobjekte / Übergabeprotokoll 
Zustand: Der Mieter übernimmt das/die Mietobjekt/e in gereinigtem und voll funktionsfähigem Zustand. Bei einem Defekt unmittelbar vor dem Mietzeitpunk haftet der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit. 
Prüfung: Mängel müssen direkt bei Übergabe protokolliert werden.  
Der Mieter bestätigt den ordnungsgemäßen Zustand. Spätere Einwände sind ausgeschlossen, sofern kein verdeckter Mängel vorliegt. 
Das Übergabeprotokoll wird Bestandteil des Mietvertrages. Nicht protokollierte Mängel gelten als nicht vorhanden. 

4.    Betrieb und Sicherheit 

Die Nutzung aller zu mietenden Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. 

Der Mieter trägt die alleinige Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht für die Mietgegenstände ab Übergabe. Er haftet für sämtliche Schäden, auch Personenschäden, die aus Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln, unzureichender Aufsicht oder unsachgemäßer Nutzung resultieren. 
Aufsichtspflicht bei Hüpfburgen, aufblasbaren Spielgeräten, XXL-Spielen und weiteren Mietobjekten: Der Mieter muss eine sachkundige, nüchterne, erwachsene Person zur ständigen Aufsicht der Mietobjekte stellen.  
Die Aufsichtsperson muss darauf achten, dass Warnhinweise des Mietobjektes eingehalten werden. Dies gilt für das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Personenanzahl. Die Aufsichtsperson sollte rechtzeitig eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, besonders Kleinkinder, gefährden.  
Eltern, bzw. Veranstalter haften für ihre Kinder. 
Benutzerregeln: Schuhe, Brillen, Schmuck und scharfe Gegenstände sind in Hüpfburgen und an aufblasbaren Spielgeräten verboten. Hosentaschen sind vor der Nutzung des Mietobjektes zu kontrollieren. 
Speisen, Getränke oder Kaugummis dürfen nicht in der Burg bzw. an den Mietgegenständen verzehrt werden. 
Alle Mietgegenstände dürfen nicht zum Klettern benutzt werden. 
Das springen von Saltos ist in allen Hüpfburgen verboten. 
Im Umkreis von zwei Metern besteht Rauchverbot. 
Die Gruppen in Hüpfburgen sind nach Alter bzw. Größe zu trennen; zudem ist eine Überladung zu vermeiden (maximale Nutzeranzahl siehe Mietvertrag). 
Erwachsene dürfen die Hüpfburgen aufgrund der hohen Punktbelastung nicht benutzen. Es sei denn, das Modell ist ausdrücklich dafür zugelassen. 
Die Mietobjekte sind in sicherer Entfernung von Bäumen, Gewässern, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freier Fläche zu betreiben. 
Wetterklausel: Bei Wind (ab Windstärke 5 / 30 km/h (ein Anhaltspunkt hierfür ist das deutliche Schwanken von Ästen oder kleinen Bäumen)), Gewitter oder Regen ist der Betrieb sofort einzustellen und das Mietobjekt, sowie das Gebläse zu sichern. Bei Unsicherheiten ist die Hüpfburg sofort zu räumen. 
Aufbau: Hüpfburgen, sowie aufblasbare Spielgeräte sind vom Mieter ordnungsgemäß zu verankern. 
Alle aufblasbaren Mietobjekte müssen auf einer Unterlegplane stehend vor spitzen Gegenständen und Verschmutzungen geschützt werden. 
Der Mieter ist verpflichtet, das Gebläse auf einem ebenen, sand- und staubfreien, trockenen Untergrund standsicher aufzustellen und die Ansaugöffnung stets frei von Hindernissen (z.B. Laub, Papier, Kleidung) zu halten, um eine Überhitzung zu vermeiden und den Dauerbetrieb während der gesamten Nutzungszeit der Hüpfburg sicherzustellen. Das Gebläse muss in Betrieb sein, solange sich Kinder auf dem Mietobjekt befinden. Sobald der Strom ausgeschaltet ist, sackt das Objekt in Sekunden zusammen, wodurch Erstickungs- und Einklemmgefahr entsteht. Es wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern um das Gebläse empfohlen, um das Stolpern über Kabel oder das Berühren der Ansaugöffnung zu vermieden. Der Luftschlauch der Hüpfburg muss gerade und ohne Knicke am Gebläse befestigt werden. Bei Regen, Sturm oder Gewitter ist das Gebläse sofort vom Stromnetz zu trennen und alle Mietobjekte sicher zu verstauen. 

    5.     Haftung, Versicherung und Transport 
Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand. Der Vermieter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen wird die Haftung ausgeschlossen, soweit diese nicht zu Körper-, Gesundheits- oder Lebensschäden führen. 
Der Mieter verpflichtet sich alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch der Mietgegenstände herausstellen, unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. 
Haftungsfreistellung: Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit, inklusive Transport, durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Aufsicht entstehen.  
Für Schäden an gemieteten Sachen haftet der Mieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für Schäden, die Dritten durch die Nutzung entstehen, stellt der Mieter den Vermieter im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen frei. 
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Mieter über. 

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Es obliegt dem Mieter, vorab zu prüfen, ob seine private Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten beweglichen Sachen sowie Haftungsrisiken gegenüber Dritten, sowie evtl. Personenschäden abdeckt. Zudem liegt es bei dem Mieter zu prüfen, ob dieser bei größeren Veranstaltungen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen muss. Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter frei, die über die gesetzliche Haftung des Vermieters hinausgehen. 
Schadensersatz: Bei starker Verschmutzung (z.B. durch Lebensmittel, Konfetti, Schlamm oder frisch gemähtem Rasen) wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50,- Euro fällig.  
Bei extremen Verschmutzungen oder Nässe, die einen erhöhten Reinigungsaufwand oder eine Trocknung durch den Vermieter erfordern, wird der tatsächliche Aufwand nach Zeit (45,- / Stunde) berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder ein Reinigungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 
Verlust: Bei Verlust oder Totalschaden haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungswert. 
Eine Weitervermietung ist untersagt. 
Der Transport der Mietobjektes erfolgt auf Risiko des Mieters. Schäden durch unsachgemäßen Transport gehen vollständig zu Lasten des Mieters. 

6.    Mietdauer und Rückgabe 
Die Mietdauer wird individuell vereinbart. 
Abholung: Die Mietgegenstände werden vom Mieter an dem vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt. 
Rückgabe: Das Equipment ist sauber und besenrein an dem vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. 
Verspätung: Der Vermieter ist bei verspäteter Rückgabe unverzüglich zu informieren. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Tagesmiete pro angefangene 24 Stunden. 
Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. 

7.    Stornierung, Zahlung und Preise 
Die Zahlung ist bei Selbstabholung in bar, per Sofortüberweisung oder per  PayPal möglich. 
Schlechtwettergarantie: Bei stürmischem Wetter, Regen oder Gewitter besteht die Möglichkeit einer kosten- und fristlosen Stornierung oder Verschiebung der Vermietung. Schlechtwetter liegt vor, wenn laut Deutschem Wetterdienst für den Veranstaltungsort Regenwahrscheinlichkeit über 70% oder Windgeschwindigkeiten ab 30 km/h vorhergesagt sind. Maßgeblich ist die Wettervorhersage am Vortag um 18 Uhr. 
Bei allen Stornierungen, die nicht die Schlechtwettergarantie betreffen, ist eine Mietentfallgebühr von 50 Prozent vom Mieter an den Vermieter zu errichten. 
Der Vermieter kann eine Kaution verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig zurückerstattet. 

8.    Kleinunternehmer-Hinweis 
Gemäß §19 Abs. 1 UstG enthält die Rechnung keine Umsatzsteuer. 

9.    Datenschutz 

Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundversorgung (DSGVO) 

Die Erhebung erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Vertrags erforderlich ist (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten). 

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. 
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Person, sind in der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters enthalten. 


10.    Schlussbestimmungen 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland 
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. 

Gerichtsstand 
Ist der Mieter Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz der Vermieters. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.  

Daniel Schenzel 
Riedstraße 36 
64584 Biebesheim 
Email: jump@event-heroes-schenzel.de 
Tel.: 0176/99603591 
 

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